MMME Zuchtlinie und Registrierungsordnung
 
Die Zucht- und Stammbaumregelung des Ungarischen Katzenverbandes (Macskamánia Magyar Macskaegyesület, MMME) basiert auf den aktuellen TICA-Regeln und dem geltenden Tierschutzgesetz. Die oberste Aufgabe eines jeden Züchters und Katzenbesitzers ist es, gesunde Tiere zu halten und zu züchten. Die Vermeidung von Krankheiten und die Sicherstellung angemessener Lebensbedingungen sind Grundvoraussetzungen.

Zuchtrichtlinie

Zucht: Dies ist eine Tätigkeit, bei der reinrassige Katzen mit Zuchtbuchpaaren verpaart werden. Diese Paarungen erfolgen mit der Mitwirkung einer Person, die über eine aktive Mitgliedschaft im Katzenverein verfügt. Die geborenen Kätzchen sind reinrassig, genetisch gesund und dienen der Verbesserung der jeweiligen Rasse.

Züchter: Ein Züchter ist eine Person mit einer aktiven Mitgliedschaft im Katzenverein. Er lässt seine weibliche Katze durch ein männliches Tier derselben Rasse decken (für bestimmte Katzenrassen gemäß den Vorschriften der Rasse). Die geborenen Kätzchen werden mit Stammbaum und Vertrag verkauft. Der Züchter ist außerdem am Tag der Geburt der Kätzchen der Eigentümer der Mutterkatze. Das Eigentumsrecht wird durch einen Kaufvertrag und/oder einen Transfernachweis oder durch den Eintrag als Eigentümer im Stammbaum dokumentiert.

Zuchtleitlinien: Katzen mit angeborenen Anomalien dürfen nicht zur Zucht verwendet und nicht als Zuchttiere verkauft werden. Beim Verkauf eines solchen Kätzchens muss der Zuchtbuchführer des MMME informiert werden, der den Eintrag „nicht zur Zucht geeignet“ in den Stammbaum der Katze einträgt.
Eine weibliche Katze darf nur mit einem Kater zur selben Zeit verpaart werden. Eine weitere Paarung mit einem anderen Kater darf nur vier Wochen nach einer erfolglosen Deckung erfolgen.
Ein Deckkater darf frühestens zwei Wochen nach der letzten Paarung erneut gedecken eingesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2019:
Nur Katzen mit einem Mikrochip dürfen zur Zucht verwendet werden. Die Mikrochipnummer der Katze muss innerhalb eines Monats nach dem Einsetzen des Chips dem Zuchtbuchführer übermittelt werden.
Ab dem 1. Januar 2021:
Für Kater, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, muss ein Tierarzt bescheinigen, dass der im Wurfmeldebogen eingetragene Kater aktiv und unkastriert ist (oder nach dem Deckzeitpunkt kastriert wurde).
Für weibliche Katzen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, muss ein Tierarzt bestätigen, dass die betreffende Katze aktiv und unkastriert ist und am angegebenen Tag ihre Kätzchen geboren hat. Das Zertifikat ist im Dokumentenarchiv zu finden und muss im Original beim Zuchtbuchführer eingereicht werden, spätestens gleichzeitig mit der Wurfmeldung.
Für weibliche Katzen sind im Durchschnitt über 24 Monate hinweg maximal drei Würfe gestattet, um genügend Zeit für die Erholung vor der nächsten Trächtigkeit zu gewährleisten. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass die Paarung aus gesundheitlichen Gründen der weiblichen Katze erfolgte; dies darf jedoch nur in Einzelfällen und nicht regelmäßig stattfinden.
Es wird empfohlen, Katzen ab dem vollendeten Alter von 10 Monaten zur Zucht zuzulassen. Empfohlen wird die Verpaarung frühestens nach Vollendung des ersten Lebensjahres der weiblichen Katze (dies gilt auch für den Kater). Für weibliche Katzen über 8 Jahre und Kater über 10 Jahre muss dem Wurfmeldebogen eine tierärztliche Bescheinigung beigefügt werden, die die Identifikationsdaten und die Chipnummer der Katze enthält und bestätigt, dass die Katze lebt, gesund ist und dass die Kätzchen tatsächlich von ihr stammen.
Es sollte vermieden werden, Geschwister zu verpaaren. Halbgeschwister dürfen nur einmal gekreuzt oder mit einem Elternteil rückgekreuzt werden, jedoch nur aus besonderem Grund (z. B. Genfixierung) und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vereins.
Es wird empfohlen, alle zur Zucht verwendeten Tiere auf genetische Defekte untersuchen zu lassen:

PKD (Polyzystische Nierenerkrankung) – Perserkatzen, Exotic Shorthair und Britisch Kurzhaar (kurz- und langhaarige Varianten).
HCM (Hypertrophe Kardiomyopathie) – Maine Coon, Ragdoll, Sphynx und Ragamuffin.
GM (Gangliosidose) DNS-Test – für Korat-Katzen, falls die Eltern keinen Nachweis über GM-Freiheit haben.
Hörtest – für alle weißen Katzen, unabhängig von Rasse, Geschlecht und Alter.
Hüftdysplasie (HD) – Maine Coon-Katzen.
Progressive Retinaatrophie (PRA) – Abessinier und Somali-Katzen.

Falls eines dieser Tests positiv ausfällt, muss die Katze kastriert werden. Sollten Verdachtsmomente für eine der oben genannten Erkrankungen bestehen, sind die Tests zwingend durchzuführen, und im Falle eines positiven Ergebnisses ist die Katze zu kastrieren.
Ab dem 1. Januar 2021 empfohlene genetische Tests:

Maine Coon: HCM MYBPC3
Ragdoll: HCM R820W
Perser, Himalaya, Exotic Shorthair: PKD1
Britisch Kurzhaar, Britisch Langhaar: PKD1
Abessinier, Somali: PKDef
Siamesen, Orientalisch Kurzhaar: PRA
Bengal: PKDef
Burmese: GM2
Burmilla, Scottish Fold, Scottish Straight, Scottish Fold LH, Scottish Straight LH: PKD1
Korat: GM1 und GM2
Norwegische Waldkatze: GSD IV
Sphynx, Devon Rex: CMS
Cornish Rex: PRA-rdy
Egyptian Mau: PKDef
Savannah: PKDef
Sibirische Katze: PKDef
Singapura: PKDef
LaPerm: PKDef
 
Es wird empfohlen, diese genetischen Tests für die Eltern der ab dem 1. Januar 2020 geborenen Würfe durchführen zu lassen.
Der Verein empfiehlt, dass die Proben für die Tests vom Tierarzt entnommen und direkt vom Tierarzt an das Labor gesendet werden. Nach Abschluss der Tests und auf Wunsch des Züchters kann das Testergebnis im Original an den Zuchtbuchführer gesendet werden. Diese Nachweise sind im Dokumentenarchiv auffindbar und nachprüfbar. Nach genetischen Tests für HCM und PKD1 sind jährliche bis halbjährliche Kontrolluntersuchungen per Ultraschall wichtig, und deren Durchführung wird empfohlen.
Es ist VERBOTEN, mit einer Katze zu züchten, die einen positiven genetischen Test vorweisen kann; diese Katze muss unverzüglich aus der Zucht genommen und das Testergebnis dem Zuchtbuchführer vorgelegt werden. Es ist VERBOTEN, zwei Träger von genetischen Defekten zu verpaaren. Träger dürfen in der Zucht bleiben, jedoch nur mit negativ getesteten Katzen verpaart werden. In diesem Fall wird empfohlen, die Kätzchen noch vor dem Verkauf genetisch testen zu lassen.
Nur gesunde, entwurmte, gegen Katzenschnupfen und infektiöse Magen- und Darmentzündung (Kombinationsimpfung) geimpfte Katzen dürfen zur Zucht verwendet werden. Es wird empfohlen, dass die zur Zucht verwendeten Tiere auf FeLV, FIV und FIP getestet werden.
Der Verein empfiehlt, dass alle verfügbaren genetischen Tests sowie Virustests (mindestens FIV und FeLV) für die jeweilige Rasse vom Züchter durchgeführt werden (bei Maine Coon Katzen sind zusätzlich Dysplasie- und Patellatests empfohlen).

Nicht zugelassene Paarungen:

Die Paarung von Katzen ohne gültigen Stammbaum ist nicht gestattet.
Katzen, auf deren Stammbaum der Eintrag „nicht zur Zucht geeignet“ vermerkt ist, dürfen nicht verpaart werden.
Taube weiße Katzen, unabhängig von der Rasse, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.
Katzen mit genetischen Defekten (z. B. Prognathismus; Herzprobleme; Schielen; Korat-Katzen, die GM-Träger sind; Nierenzysten PKD; Hüftdysplasie; sichtbarer Nabelbruch; Taubheit oder andere dauerhafte Schäden durch vererbbare Krankheiten) sind von der Zucht auszuschließen.

Von der MMME geführte Stammbäume:

Die Registrierung in den Stammbüchern des Macskamánia Magyar Macskaegyesület erfolgt gemäß den TICA-Richtlinien. Aus Gründen der internationalen Verständlichkeit wird der Stammbaum auf Englisch ausgestellt und enthält den EMS-Code.
Nur ordentliche Mitglieder können Stammbäume anfordern; fördernde Mitglieder sind nicht berechtigt, Stammbäume anzufordern. Als ordentliches Mitglied gilt nur, wer bei der MMME registriert ist und eine Zucht besitzt. Im Falle eines Ehepaares oder Partnerschaft können beide nur dann ordentliche Mitglieder sein, wenn keiner von ihnen Mitglied in einem anderen ungarischen Verein ist. Wenn beide Partner eine eigene Zucht haben, müssen beide Zuchten beim Verein registriert sein, und die Stammbäume müssen ebenfalls bei der MMME registriert werden.

Ab dem 1. Januar 2020:

Für Würfe, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, ist ein Mikrochip für die Kätzchen Pflicht. Ein Stammbaum kann erst nach Einreichung der Chipnummer ausgestellt werden. Die Mikrochipnummer wird im Stammbaum vermerkt.

Voraussetzungen für die Stammbaumregistrierung:

Die folgenden Dokumente gelten als Registrierungsnachweise für Katzen:
Stammbaum
Kaufvertrag und/oder
Transfernachweis


Zwingername:

Jeder Züchter der MMME ist verpflichtet, vor Beginn der Zucht einen Zwingernamen zu beantragen und registrieren zu lassen. Ein bereits vergebener Zwingername ist geschützt und darf nur vom ursprünglichen Eigentümer übertragen werden. (Ablauffrist: 25 Jahre ab der letzten Wurfmeldung oder im Falle des Ablebens des Züchters.)
Jedes im Zwinger geborene Kätzchen erhält neben dem gewählten Zwingernamen mindestens einen Vornamen. Jeder Vorname darf nur einmal vergeben werden. Der Vorname, der Zwingername sowie Satzzeichen und Leerzeichen dürfen zusammen nicht mehr als 40 Zeichen umfassen (Titel ausgenommen). Der Zwingername sollte idealerweise 15 Zeichen nicht überschreiten, einschließlich Leerzeichen und Sonderzeichen. Bereits registrierte Zwingernamen dürfen nicht als Vornamen verwendet werden. Vornamen und Zwingernamen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Registrierung von Zuchtkatzen (Anerkennung):

Jede Katze, die zu Zuchtzwecken verwendet wird (unabhängig davon, von wem sie gekauft wurde), muss über einen gültigen Stammbaum gemäß den Richtlinien des MMME verfügen und muss beim Verein registriert werden. Diese Registrierung muss innerhalb eines Monats nach dem Kauf angezeigt werden, es sei denn, der Züchter, von dem die Katze gekauft wurde und der MMME-Mitglied ist, hat beantragt, dass der Besitzer im Stammbaum aufgeführt wird. Die Registrierungsgebühr für die Katze muss bei der Abgabe der Unterlagen sofort bezahlt werden.
Bei einem von einem anderen Verein ausgestellten Stammbaum muss eine Gebühr für die Anerkennung bezahlt werden.
Bei einem vom MMME ausgestellten Stammbaum, wenn Sie nicht als Besitzer aufgeführt sind, muss aufgrund der Beantragung eines neuen Stammbaums die Anerkennungsgebühr bezahlt werden.
Bei einem vom MMME ausgestellten Stammbaum, wenn jemand anderes als Besitzer aufgeführt ist, ist es verpflichtend, den Stammbaum zu ändern, weshalb die Anerkennungsgebühr bezahlt werden muss.
Bei einem vom MMME ausgestellten Stammbaum, wenn kein Besitzer aufgeführt ist und nur die Registrierung im System beantragt wird, ist diese Registrierung kostenlos.
Falls die Registrierung des Stammbaums nach Ablauf der Frist erfolgt, ist die doppelte Anerkennungsgebühr zu entrichten.

Wurfmeldung:

Ab dem 1. Januar 2021 muss die Wurfmeldung bis zur achten Lebenswoche der Kitten beim Stammbaumverwalter des Vereins eingereicht werden (der Poststempel ist maßgeblich). Bei einer danach eingereichten Wurfmeldung ist eine Verspätungsgebühr zu zahlen, die im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis enthalten ist.
Zur Wurfmeldung müssen das Wurfmeldungsformular sowie eine Kopie der Stammbäume der Eltern (sofern diese noch nicht beim MMME registriert sind) und gegebenenfalls deren Qualifikation beigefügt werden. Der Züchter ist für die Echtheit der im Wurfmeldungsformular angegebenen Daten verantwortlich. Die Einreichung der Wurfmeldung ist kostenfrei; nur bei der Beantragung der Stammbaumexemplare muss die Stammbaumgebühr bezahlt werden.
Der Vermerk „zuchtfähig“ muss auf einem oder mehreren Stammbaumexemplaren vermerkt sein. Der Züchter kann auch die Aufnahme des Namens und der Adresse des Besitzers im Stammbaum beantragen. Diese Eintragungen sind kostenfrei.

Wurfkontroll:

Es steht dem Vorstand des Macskamánia Magyar Macskaegyesület zu, stichprobenartige Wurfkontroll durchzuführen.

Registrierung von Kitten:

Die Mitglieder des MMME sind verpflichtet, alle – in der Zucht geborenen – Kittendurch Einreichung der entsprechenden Unterlagen zu registrieren.
Zusätzliche Eintragungen in den Registrierungsunterlagen der Kitten:
„Nicht zuchtfähig“ (dies geschieht im Fall von genetisch fehlerhaften Katzen oder wenn der Züchter dies schriftlich ausdrücklich verlangt hat – z.B. bei Hobbykatzen)
Name und Adresse des Besitzers.

Anforderung des Stammbaums:

Ab dem 1. Januar 2021 muss nach Einreichung der Wurfmeldung der aktuelle Stammbaumgebühr bis zum ersten Geburtstag des Kitten bezahlt werden, und der Stammbaum muss bis zum ersten Geburtstag angefordert werden.
Die Anforderung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Brief), und gleichzeitig muss die Gebühr für den Stammbaum auf das Konto des Vereins überwiesen werden. Der Stammbaum wird innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang versandt, sofern die schriftliche Anforderung rechtzeitig erfolgt ist (spätestens am Tag des Zahlungseingangs). Der Versand des Stammbaums erfolgt postalisch als Einschreiben oder kann auch auf Ausstellungen abgeholt werden.
Es besteht die Möglichkeit, den Versand als Einschreiben zu beantragen; in diesem Fall ist die zusätzlich auf der Webseite angegebene Gebühr zu zahlen.
Es kann beantragt werden, dass der Stammbaum direkt an den Besitzer versandt wird. In diesem Fall muss die Postgebühr zusammen mit dem Preis des Stammbaums auf das Konto des Vereins überwiesen werden. Für die genauen Versandkosten sollten Sie sich vor der Überweisung beim Stammbaumverwalter erkundigen.

Änderung des Stammbaums:

Änderungen am Stammbaum der Katzen dürfen nur vom Stammbaumverwalter vorgenommen werden; in anderen Fällen ist eine Änderung untersagt. Dokumente, die nicht vom Stammbaumverwalter geändert wurden, verlieren ihre Gültigkeit.

Meldepflicht für verstorbene Katzen:

Wenn eine Katze verstorben ist, muss der Züchter dies dem Stammbaumverwalter melden. Der Stammbaum der verstorbenen Katze muss dem Stammbaumverwalter zugesandt werden, der den Todesfall im Stammbaum vermerkt und das Dokument an den Besitzer zurücksendet (ebenso wird der originale Stammbaum zurückgesendet).

Meldepflicht für aus der Zucht genommenen Katzen:

Wenn ein Züchter eine Katze aus der Zucht nimmt, muss dies dem Stammbaumverwalter gemeldet werden, der diesen Umstand im System erfasst. Nach diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, die betreffende Katze in die Zucht zu registrieren.

Eintragung von Titeln der Katzen:

Die Eintragung von Titeln im Stammbaum ist ausschließlich dem Stammbaumverwalter vorbehalten. Um dies zu beantragen, müssen Kopien der Diplome vorgelegt werden, auf denen die Katalognummer, der Name des Richters und die Unterschrift deutlich lesbar sein müssen.
Wenn diese Daten auf dem Dokument nicht gut lesbar sind, sind die richterlichen Aufzeichnungen ebenfalls beizufügen. Die erreichten Titel müssen gemäß der Ausstellungsordnung beim Stammbaumverwalter nach Erreichen der Qualifikation gemeldet werden. Hierzu sind Kopien der Diplome und der Beurteilungsbögen beizufügen. Dies ist notwendig, damit der erreichte Titel registriert wird und beim Stammbaum der Nachkommen sowie bei der Nennung zur Ausstellung neben dem Namen der Katze aufgeführt wird.

Stammbaumregistrierung für an der Rasseneinstufung teilnehmende Katzen:

Wenn drei verschiedene Richter an drei verschiedenen Ausstellungstagen feststellen, dass die Katze dem Rassestandard entspricht (mindestens die Bewertung „ausgezeichnet“ erhält), kann vom Vereinsmitglied ein sogenannter „leerer Stammbaum“ beantragt werden. Die Diplom- und Beurteilungsbögen müssen dem Stammbaumverwalter zur Ausstellung des Stammbaums vorgelegt werden.
Im Stammbaum wird der Vermerk „nicht zuchtfähig“ vermerkt, d.h. sie darf nicht zur Zucht eingesetzt werden, kann jedoch bereits als Rassekatze auf Ausstellungen gezeigt werden. Nur kastrierte Katzen dürfen an der Rasseneinstufung teilnehmen; die THAI-Katze darf auch unkastriert teilnehmen.
Eine Ausnahme bildet die THAI-Katze, für diese Rasse kann ebenfalls ein Zuchtstammbaum ausgestellt werden, da das Ziel darin besteht, dass diese Rasse wieder in die Zuchtkatzengemeinschaft aufgenommen wird.

Stammbaumverwaltung:

Zur Registrierung des Stammbaums müssen das Originalstammbuch und eine Kopie des Originaltransfers/Kaufvertrags dem Stammbaumverwalter übermittelt werden. Das Originalstammbuch wird nach der Registrierung vom MMME zur Aufbewahrung übernommen, und es wird ein MMME-Stammbaum ausgestellt (das Originalstammbuch, das von einem anderen Verein ausgestellt wurde, wird beim Austritt aus dem MMME oder im Falle des Todes der betreffenden Katze an den Eigentümer zurückgegeben). Auf den Originaldokumenten muss die Unterschrift des Vereins stehen, bei dem die Katze registriert wurde.

Akteneinsicht:

Die Unterlagen zur Stammbaumregistrierung dürfen nur vom Stammbaumverwalter und dem Vorstand des MMME eingesehen werden. Die Unterlagen sind für Mitglieder nicht zugänglich. Die Aufbewahrungszeit der dem Verein übergebenen Stammbücher ist unbegrenzt.

Katzenhaltung:

Jeder Züchter und Katzenbesitzer hat als Hauptaufgabe, gesunde Tiere zu halten und zu züchten. Die Vermeidung von Krankheiten und die Gewährleistung angemessener Lebensbedingungen sind grundlegende Anforderungen.
Die Mitglieder des Vereins müssen ihre Katzen regelmäßig impfen, entwurmen und von anderen Parasiten befreien. Die Katzen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und einen vollständigen Impfschutz gegen ansteckende Magen- und Darmentzündungen sowie Katzenschnupfen haben. Kranke Katzen sowie Kitten sollten so schnell wie möglich zu einem Tierarzt gebracht und behandelt werden.
Die Lebensräume, Schlafplätze, Futter- und Wassernäpfe, Toiletten usw. der Katzen müssen immer sauber gehalten werden.
Die Katzen müssen stets frisches Wasser in Behältern, angemessene oder vorgeschriebene Ernährung, bequeme Schlafplätze sowie Spielzeug und Beschäftigungsmöglichkeiten, Kratzbäume und ausreichend Bewegungsfreiheit, Spielraum und eine häusliche Umgebung haben.
Für Katzen, die nicht an extreme Temperaturschwankungen gewöhnt sind, sind Temperaturen zwischen 10 und 35 °C akzeptabel. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird Heizung oder Kühlung empfohlen.
Um unangenehme Gerüche, Feuchtigkeit und Zugluft zu vermeiden, muss für frische Luft gesorgt werden (Fenster, Türen, Klimaanlage).
Es sollten sowohl natürliches als auch künstliches Licht zur Verfügung stehen. Der Boden, die Wände und die Einrichtung müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
Obwohl viele Katzen die Gesellschaft anderer Katzen mögen, sollten nicht zu viele Katzen an einem Ort sein. Dies hilft, Überpopulation zu vermeiden, und die Koexistenz vieler Katzen kann Stress und Aggression bei einzelnen Tieren hervorrufen. Noch wichtiger ist, dass es das Risiko der Verbreitung von Krankheiten erhöhen kann.
Jede Katze und jeder Welpe benötigt täglich individuelle Betreuung, die idealerweise mit der allgemeinen Gesundheitskontrolle kombiniert werden sollte.
Um mögliche Probleme zu vermeiden, sollte jede Geburt überwacht werden. Es ist ratsam, der Mutter- oder säugenden Katze einen separaten Raum von den anderen Katzen zur Verfügung zu stellen, um Ruhe zu gewährleisten.
Beim Verkauf einer Katze, unabhängig von Alter und Geschlecht, sollte zur Vermeidung von Missverständnissen ein schriftlicher Vertrag mit dem neuen Eigentümer abgeschlossen werden.
Der schriftliche Vertrag mit dem neuen Eigentümer sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten:
den Namen der Katze,
ihr Alter,
ihr Geschlecht,
ihr Geburtsdatum,
die Mikrochipnummer,
den EMS-Code (Rasse und Farbe),
die Stammbaumnummer,
Zuchtbemerkungen.
der Name des Verkäufers, die genaue Adresse und die Telefonnummer
der Name des neuen Eigentümers, die genaue Adresse und die Telefonnummer
Zuchtbeschränkungen (Haustier oder Zuchtkatze)
Auflistung der übergebenen Dokumente:
Original MMME-Stammbaum (sofern bereits verfügbar, andernfalls später zuzusenden)
Impfpass (oder Pet Passport) mit Nachweis der entsprechenden Impfungen.
Die oben genannten Züchterrichtlinien sowie die zusätzlichen Haltungsbedingungen sind zusammen mit den Bestimmungen des jeweils geltenden Tierschutzgesetzes (Gesetz XXVIII von 1998) und der Verordnung 41/2010 (II. 26.) der Regierung über die Haltung und den Verkauf von Haustieren anzuwenden.
MMME Zuchtrichtlinie


Usere Vereine→

Nach oben scrollen